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DAS sollten Sie wissen → Rechte und Pflichten als Haustierbesitzer

Lesezeit: 4 min

Sie bellen, mauzen, hinterlassen die eine oder andere Machenschaft und sind tief im Herzen ihres Besitzers verwurzelt, die Haustiere in Deutschlands vier Wänden. Doch die lieben Vierbeiner bereiten nicht nur schöne Stunden zum kuscheln, sie sorgen auch dafür, dass der Haustierbesitzer mit Rechte und Pflichten konfrontiert wird. Wie diese aussehen, wird nachfolgend erläutert.

Haustierbesitzer in Recht und Pflicht

Für Haustierbesitzer die schlechte Nachricht zu erst, denn diese haben vor allen Dingen Pflichten wie das Entfernen von Hinterlassenschaften (Kot) ihrer Hunden, in öffentlichen Bereichen. Aber hingegen der allgemeinen Meinung, kann ein z.B. ein Vermieter nicht ohne Weiteres das Halten von Haustieren untersagen.

Ein generelles Verbot bei Hund oder Katze ist nicht möglich, genauso wenig wie ein Untersagung einer Haustierhaltung an sich. Nimmt man die derzeitige Rechtsprechung, dann sind etwaige Klauseln innerhalb eines Mietvertrages unzulässig. Wiederum bedeutet das aber nicht, dass das Halten eines Haustieres prinzipiell erlaubt ist. Entscheidend ist hier immer der jeweilige Einzelfall.

Eindeutige Lage bei Kleintieren

Haustier Pflichten Kleintiere

Bei Kleintieren wie Hamstern, Kaninchen, Meerschweinchen, Goldfischen, Wellensittichen, etc. ist die Lage eindeutig geregelt. Und diese Regelung besagt, dass das Halten von diesen immer erlaubt ist, selbst wenn im Mietvertrag hierzu nichts festgehalten wurde.

Komplexere Sachlage bei Hunden und Katzen

Haustierbesitzer Hund und Katze Pflichten

Im Falle von Katze und Hund, ist die Sachlage etwas komplexer . Der Vermieter hat nicht das Recht, innerhalb seines Mietvertrages eine Klausel einzubauen, welche die Haltung von Katzen und Hunden generell untersagt. Schreibt er jedoch hinein, dass er vor Anschaffung eines größeren Tieres erst die Zustimmung erteilen möchte, hat der Mieter die Pflicht, dies entsprechend zu berücksichtigen.

Möchte ein Mieter sich also ein Tier wie Hund oder Katze in der Wohnung halten, dann fährt er am sichersten, wenn er sich von seinem Vermieter eine schriftliche Bestätigung geben lässt.

Diese kann dann nicht so einfach widerrufen werden, sondern es bedarf dann triftiger Gründe für einen Widerruf. Jene Gründe müssen auch hervorgebracht werden, wenn in seinem Mietobjekt bereits seit längerem ein Tier gehalten wird und er dies stillschweigend geduldet hat. Eine derartige Duldung kann von ihm nicht einfach zurückgenommen werden.

Besonderheit „Gefährliche“ Tiere

Sämtliche angesprochene Punkte sind allerdings nicht gültig, wenn es um Haustierbesitzer von gefährlichen Tieren geht. Hierzu gehören unter anderem:

  • giftige Spinnen
  • giftige Reptilien (Schlangen)
  • Raubtiere

Für diese Tiere muss der Vermieter grundsätzlich sein Einverständnis geben.

Hat der Vermieter das Recht die Abschaffung eines Tieres zu verlangen?

Hunde bellen bekanntlich, kann dies aber ein Grund für den Vermieter sein, die Abschaffung des Tieres zu verlangen? Hierzu gibt es unterschiedlichste Gerichtsurteile, welche sich damit beschäftigen, wie laut und wie lang ein Hundegebell sein darf. Explizit ging es in den meisten Fällen um spezielle Tageszeiten wie Feiertage, Mittage oder Nächte. In diesen Zeiten haben Haustierbesitzer dafür zu sorgen, dass der Nachbar durch den Hund und das Bellen nicht belästigt werden. Abhilfe kann hier z.B. ein schallgedämpftes Zimmer sein.

Jedoch gibt es zu Ruhestörung aufgrund von Tieren keine gesetzliche Regelung, denn einem Hund kann schwerlich vorgeschrieben werden wie lange und wann er bellen darf. Somit ist hier immer auch der Einzelfall zu berücksichtigen. Kommt es zu Belästigungen und Beschwerden, sollten die Parteien stets darum bemüht sein, eine einheitlich zufriedenstellende Lösung für alle zu finden.

Bezogen ist eine derartige Störung nicht nur auf Hundegebell, sondern auch auf andere störende Faktoren wie Geruchsbelästigung, Ängste von Nachbarn vor dem Tier oder Verunreinigung in Garten oder Treppenhaus.

Leinenpflicht bei jedem Spaziergang?

Leinenpflicht bei Hundenrec

In manchen Bundesländern gibt es tatsächlich eine allgemeine Leinenpflicht, wobei in einigen Fällen diese nur gewisse Areale betrifft, wie beispielsweise Fußgängerzone, öffentliche Parkanlagen oder Spielplätzen. Meist sind jedoch größere Teile mit einer Leinenpflicht belegt, was dann die Stadt zum Anlass nehmen muss, ausreichend Flächen für Haustierbesitzer zu stellen, wo sie ihren Hund ohne Leinen laufen lassen können.

Erwähnt werden sollte an dieser Stelle allerdings noch die Tatsache, dass diese Leinenpflicht im Moment nur Bestand für einige besondere Hunderassen hat. Insbesondere sind hier die so bezeichneten „Kampfhunde“ zu benennen. Hier gibt es sogar in einigen Bundesländern eine Maulkorbpflicht.

Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner

Das Entfernen von Hundekot ist ebenfalls etwas, was in Deutschland noch nicht einheitlich geregelt wurde. Auch wenn viele Haustierbesitzer davon ausgehen, dass die Hundesteuer das Entfernen von den Hinterlassenschaften ihres Hundes durch die Straßenreinigung beinhaltet, sind sie nicht in der Erlaubnis den Kot ihres Hundes einfach in der Öffentlichkeit liegen zu lassen.

Hier kommt dann das individuelle Gemeinde- oder Stadtrecht zu tragen. So sehen manche Regelungen vor, dass die Hinterlassenschaften an öffentlichen Orten wie Spielplätzen, Wiesen, Parks, Straßen, etc. vom Haustierbesitzer entfernt werden müssen.
Werden diese liegen gelassen, dann stellt das für den Haustierbesitzer eine Ordnungswidrigkeit dar und er kann mit einem Bußgeld zur Rechenschaft gezogen werden.

Je nach Stadt und Gemeinde, kann das Bußgeld gut und gerne mehrere Hundert Euro hoch sein. Oftmals kommt es jedoch erst einmal zu einer mündlichen Verwarnung mit einem eventuellen Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu 35 Euro.

Besteht eine Anmeldepflicht beim hiesigen Amt für das Haustier?

Bei Katzen sieht die Regelung vor, dass die Katzen die „Freigänger“ sind, angemeldet werden müssen und Hauskatzen können unangemeldet bleiben. In vielen Teilen Deutschlands besteht allerdings eine Pflicht zur Registrierung und vor allem zur Kastrierung.

Bei Kleintieren hingegen entfällt jede Art von Anmeldepflicht. Schweine, Pferde, Rinder und andere größere Tierarten müssen angemeldet werden. Hundebesitzer sehen sich in beinahe allen Gemeinden und Städten mit einer Hundesteuer konfrontiert, welche dann automatisch auch eine Anmeldung nach sich zieht.

Gifttiere, Riesenschlangen, Raubtiere oder ein Tier welches geschützt ist, muss ebenfalls vom Haustierbesitzer angemeldet werden. Handelt es sich um eine geschützte Tierart, dann muss der Halter sich vor der Anschaffung sogar darüber informieren, ob er dieses überhaupt bei sich aufnehmen darf.

Als gelernte Tierpflegerin in der Fachrichtung Zoo beschäftige ich mich schon lange mit den unterschiedlichsten Tieren. Besonders faszinieren mich alle Arten von Reptilien und Fische. Als Autorin auf Tierliebe.com kann ich meine zweite große Leidenschaft - das Schreiben von Texten - mit meinem Fachwissen über Tiere vereinen.

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